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Unser Fanclub

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    Wir

    ÜBER UNS

    Seit 1998 feuern die 240 Mitglieder des BVB Fanclubs Senneborussen die Mannschaft von Borussia Dortmund an.

    Fahrten zu den Heim- und Auswärtsspielen unseres BVB, Aktivitäten für die ganze Familie, soziales Engagement und gemeinsame Erlebnisse stehen bei uns im Vordergrund. Dabei legen wir Wert auf ein Miteinander, welches von gegenseitigem Respekt geprägt ist.

    Unser größtes Augenmerk gilt natürlich der Nachwuchsarbeit. Wir sind sehr glücklich darüber, junge BVB Fans in unserer Mitte zu haben. Wir machen uns somit um die Zukunft keine Sorgen. Gleichzeitig liegen uns natürlich auch unsere „Alten Haudegen“ am Herzen, denn das sind die tragenden Säulen die aktiv in den letzten Jahren im Fanclub mitgearbeitet haben.

    Unser

    VORSTAND

    Dominik Helling

    1. VORSITZENDER

    Claudia Ludwig

    KASSIERERIN

    Julian Münsterteicher

    2. VORSITZENDER

    Unsere

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    Mitglieder – Echte Liebe.

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    Unsere

    SATZUNG

    • 1. Name, Sitz und Zweck des Fanclubs
    • 2. Grundsatz
    • 3. Geschäftsjahr
    • 4. Mitgliedschaft
    • 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    • 6. Jahresbeitrag und Kassenführung
    • 7. Organe des Fanclubs
    • 8. Der Vorstand
    • 9. Die Jahreshauptversammlung
    • 10. Vorstandswahl
    • 11. Kassenprüfer
    • 12. Vermögen des Fanclubs
    • 13. Besondere Regelungen
    • 14. Auflösung oder Aufhebung des Fanclubs

    Der Fanclub führt den Namen:

    BvB Fan Club Senne-Borussen Hövelhof und hat seinen Sitz in Hövelhof.

    Aufgaben und Ziele des Vereins sind:

    • Fahrten zu den Spielen des BvB 09
    • Treffen von BvB-Fan-Clubs zum Meinungsaustausch
    • Gewinnung neuer BvB-Fans
    • Förderung des geselligen Umgangs unter den Mitgliedern

    Der Fanclub ist parteipolitisch, rassisch und konfessionell neutral.

    Das Geschäftsjahr des Fanclubs ist von 01. Januar bis 31.Dezember.

    • Mitglied kann jede Person werden. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Jedes Neumitglied erkennt mit seiner Aufnahme in den Fanclub diese Satzung an.
    • Ehrenmitglieder können ernannt werden. Es sind Mitglieder die sich um das Wohl des Vereins verdient gemacht haben. Sie sind vom Beitrag befreit.
    • Die Mitgliedschaft erlischt:
      a) durch Tod
      b) durch Austritt
      c) durch Ausschluss.

    Der Austritt aus dem Fanclub ist jederzeit, durch schriftliche Mitteilung zum Ende eines Jahres möglich. In besonderen Fällen kann durch Beschluss des Vorstandes ein Mitglied aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Ausschließungsgründe sind insbesondere:

    • grobe Verstöße gegen die Satzung und Interessen des Fanclubs, sowie gegen
      Beschlüsse und Anordnungen des Vorstandes- unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Fanclubs fanclubschädigendes Verhalten.
    • Der Ausschließungsgrund wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam.
    • Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen. Es hat das Recht, hier Anträge zu stellen. Stimmberechtigt sind Mitglieder ab 15 Jahre.
    • Jedes Mitglied ist gehalten, sich an den Veranstaltungen des Fanclubs zu beteiligen.
    • Jedes Mitglied ist gehalten, die Ziele des Fanclubs zu verfolgen, sich für diese einzusetzen und für sie einzutreten. Weiterhin ist es verpflichtet, bei Veranstaltungen den Anweisungen des Vorstandes Folge zu leisten.
    • Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag an die Fanclubkasse abzuführen.
    • Jedes Mitglied erteilt dem Fanclub eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der fälligen Beiträge und anfallender Sonderzahlungen (Kartenbestellungen, Busreisekosten, Fanartikel).
    • Das Mitglied/der Kontoinhaber sind verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung für die fälligen Abbuchungen zu sorgen. Anfallende Stornogebühren gehen zu Lasten des Mitgliedes/Kontoinhabers.
    • Mitglieder, die ihren Beitrag über den Schluss des Geschäftsjahres hinaus nicht entrichtet haben, können durch den Vorstand gemahnt werden. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie, auf Beschluss des Vorstandes, aus dem Fanclub ausgeschlossen werden.
    • Bei Ausscheiden aus dem Fanclub ist jedes Mitglied verpflichtet, die ihm vom Verein überlassenen Gegenstände unverzüglich an den Verein zurückzugeben.
    • Bei persönlichen Austritten oder bei Ausschlüssen aus Fanclub erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beiträge.
    • Der Jahresbeitrag beträgt Mitglieder ab 17 Jahren 25 € und für Jugendliche (15-17 Jahre) 9 €.
      Der Beitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres eingezogen.Die Mitgliedschaft von Kindern (bis einschließlich 14 Jahren) ist beitragsfrei.
    • Über eine mögliche Aufnahmegebühr entscheidet die Generalversammlung.
    • Die Kassengeschäfte führt der Kassierer. Der Kassierer gibt in der Generalversammlung den Kassenbericht. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Kassenführung einzusehen.
    • Die Kasse wird einmal jährlich von den gewählten Kassenprüfern geprüft.
    • Bereits gezahlte Beiträge für das laufende Geschäftsjahr werden bei Austritt nicht erstattet.

    Organe des Fanclubs sind:

    • 1.Der Vorstand
    • 2.Die Jahreshauptversammlung (JHV)
    • Stimmberechtigte Vorstandsmitglieder sind:
      – Der erste Vorsitzende
      – Der zweite Vorsitzende
      – Der Kassierer
    • Der erste Vorsitzende führt den Vorsitz bei Versammlungen des Vereins und bei den Vorstandssitzungen. In Abwesenheit wird der erste Vorsitzende durch den zweiten Vorsitzenden, oder den Kassierer (die Kassiererin) vertreten.
    • Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass die Vorstandsmitglieder ordentlich geladen und mindestens 2 Vorstandsmitglieder erschienen sind. Die Ladungsfrist für eine Vorstandssitzung beträgt 8 Tage. Falls erforderlich, kann eine Vorstandsitzung auch kurzfristig und durch formlose Einladung einberufen werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der erste Vorsitzende.
    • Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich.

    Die Jahreshauptversammlung kann sein:

    • eine ordentliche Jahreshauptversammlung
    • eine außerordentliche Jahreshauptversammlung
    • Die ordentliche Jahreshauptversammlung ist einmal jährlich
    • Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen ist, und ihre Beschlussfähigkeit feststeht.
    • Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des Fanclubs im Alter ab 15 Jahre einschließlich. Die Jahreshauptversammlung beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit, über Satzungsfragen mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
    • Der erste Vorsitzende lädt 4 Wochen vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
    • Der erste Vorsitzende lädt eine Woche vor der außerordentlichen Jahreshauptversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
    • Die Jahreshauptversammlung erteilt auf Antrag dem Vorstand Entlastung.
    • Die Jahreshauptversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
    • Der erste Vorsitzende ist verpflichtet,eine außerordentliche
      Jahreshauptversammlung einzuberufen, wenn dies 1/3 aller Vereinsmitglieder (Alter ab 14Jahre) schriftlich unter Einreichung einer Tagesordnung verlangen.
    • Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn dies die Vereinsinteressen erfordern, eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einzuberufen.
    • Über die Ergebnisse der Jahreshauptversammlung bzw. der außerordentlichen Jahreshauptversammlung ist Protokoll zu führen, in dem alle Beschlüsse aufzuführen sind.

    Der Vorstand wird alle zwei Jahre(abwechselnd) durch die ordentliche Jahreshauptversammlung neu gewählt, und zwar:

    1. Vorsitzender- Kassierer (in geraden Jahreszahlen)
    2. Vorsitzender (in ungeraden Jahreszahlen)

    Alle Vorstandsmitglieder sind nach Ablauf ihrer Amtszeit – sofern sie zur Wahl
    vorgeschlagen werden – wieder wählbar. Für die Wahl aller Vorstandsmitglieder genügt die relative Mehrheit der Anwesenden.

    • Zur Sicherung der geordneten Kassen- und Rechnungsführung sind von der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer zu wählen.
    • Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht ein Jahr.
    • Eine Wiederwahl der Kassenprüfer ist erst nach einmaliger Unterbrechung möglich.
    • Die Kassenprüfer können jederzeit unvorhergesehen – müssen aber mindestens einmal im Laufe des Geschäftsjahres – die Kasse, die Kassenbücher, sowie sämtliche Einnahme- und Ausgabebelege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüfen.
    • Über die durchgeführte Kassenprüfung ist ein mündlicher Kassenprüfungsbericht in,der Jahreshauptversammlung zu geben.
    • Das Vermögen des Fanclubs ist vom Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten.
    • Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Vergütungen aus Mitteln des Fanclubs.
    • Alle Mitglieder können aber (unter Vorlage der entsprechenden Belege und nach Genehmigung durch den Vorstand) Ausgaben, die im Auftrag / Interesse des Fanclubs getätigt wurden, beim Kassierer (der Kassiererin) zurückfordern.
    • Alle in der gegenwärtigen Satzung nicht geregelten Fälle gehören in die Entscheidungsbefugnis des Vorstandes.
    • Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der ordentlichen oder der außerordentlichen Generalversammlung, unter Zustimmung von mindestens 3/4 erschienener stimmberechtigter Mitglieder, erfolgen.
    • Sollte jemals der Fall eintreten, dass der Fanclub aufgelöst wird, verfällt am Tag der Auflösung das Gesamtvermögen des Vereins an eine dann noch zu bestimmende gemeinnützige Institution.

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