Seit 1998 feuern die 240 Mitglieder des BVB Fanclubs Senneborussen die Mannschaft von Borussia Dortmund an.
Fahrten zu den Heim- und Auswärtsspielen unseres BVB, Aktivitäten für die ganze Familie, soziales Engagement und gemeinsame Erlebnisse stehen bei uns im Vordergrund. Dabei legen wir Wert auf ein Miteinander, welches von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
Unser größtes Augenmerk gilt natürlich der Nachwuchsarbeit. Wir sind sehr glücklich darüber, junge BVB Fans in unserer Mitte zu haben. Wir machen uns somit um die Zukunft keine Sorgen. Gleichzeitig liegen uns natürlich auch unsere „Alten Haudegen“ am Herzen, denn das sind die tragenden Säulen die aktiv in den letzten Jahren im Fanclub mitgearbeitet haben.
255 Mitglieder – Echte Liebe.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann werde jetzt Mitglied!
MITGLIEDSANTRAGDer Fanclub führt den Namen: BvB Fan Club Senne-Borussen Hövelhof und hat seinen Sitz in Hövelhof.
Aufgaben und Ziele des Vereins sind:
Der Fanclub ist parteipolitisch, rassisch und konfessionell neutral.
Das Geschäftsjahr des Fanclubs ist von 01. Januar bis 31. Dezember.
Mitglied kann jede Person werden. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Jedes Neumitglied erkennt mit seiner Aufnahme in den Fanclub diese Satzung an.
Ehrenmitglieder können ernannt werden. Es sind Mitglieder, die sich um das Wohl des Vereins verdient gemacht haben. Sie sind vom Beitrag befreit.
Die Mitgliedschaft erlischt:
Der Austritt ist jederzeit schriftlich zum Jahresende möglich. Ausschlussgründe sind insbesondere grobe Verstöße gegen Satzung und Vereinsinteressen.
Jahresbeitrag: 25 € (ab 17 Jahren), 9 € (15–17 Jahre), beitragsfrei bis 14 Jahre.
Kassierer verwaltet die Finanzen, Kassenprüfung erfolgt jährlich.
1. Vorstand
2. Jahreshauptversammlung (JHV)
Stimmberechtigte: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer. Entscheidungen per Mehrheit. Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich.
Findet jährlich statt. Beschlussfähigkeit bei ordnungsgemäßer Einladung. Anträge mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit 2/3 Mehrheit. Dokumentation durch Protokoll.
Wahl alle zwei Jahre: 1. Vorsitzender & Kassierer in geraden, 2. Vorsitzender in ungeraden Jahren. Wiederwahl möglich.
Gewählt auf 1 Jahr. Prüfen jährlich die Finanzen. Wiederwahl nach Unterbrechung möglich.
Verwaltung durch den Vorstand. Gewinne nur für Vereinszwecke. Erstattung bei Ausgaben gegen Beleg möglich.
Nicht geregelte Fälle entscheidet der Vorstand.
Nur mit 3/4-Mehrheit der Mitglieder möglich. Vermögen geht an eine gemeinnützige Organisation.